Farhad N. log laut Gericht über seine Fluchtgeschichte

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•Farhad N. log laut Gericht über seine FluchtgeschichteEin 24-jähriger Afghane rast in München in eine Menschenmenge. Es gibt zahlreiche Verletzte, mehrere Personen schweben in Lebensgefahr. Nun äußerte sich die Polizei zum aktuellen Stand der Ermittlungen.Nach dem Anschlag eines 24-jährigen afghanischen Asylbewerbers in München gibt es neue Informationen: Die Zahl der Verletzten steigt auf 36. Ein zweijähriges Mädchen befindet sich in kritischem Zustand. Ein Urteil liefert Details zu Fluchtgeschichte des Afghanen.• 0






Der 24-jährige Farhad N., der nach der Autoattacke von München festgenommen wurde, soll seine Fluchtgeschichte nach Deutschland erfunden haben. Das geht laut „Spiegel“ wörtlich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2020 hervor, das dem Magazin vorliege. N. hatte demnach damals gegen die Ablehnung seines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geklagt. Das Verwaltungsgericht habe die Ablehnung aber in seinem Urteil bestätigt. Für das Gericht habe bezüglich N. festgestanden, „dass dieser die Geschichte nur erfunden hat, um ein Bleiberecht zu erhalten“.Farhad N. sei laut Urteil Afghane mit tadschikischer Volkszugehörigkeit. Seine Angaben zu Fluchtgründen seien jedoch „nicht glaubhaft“, habe das Gericht befunden. Was er zu seinem angeblichen Verfolgungsschicksal erzählt habe, sei „detailarm und lebensfremd“ gewesen. Sein Vortrag habe „Unstimmigkeiten“ aufgewiesen, auch während der mündlichen Verhandlung habe er unglaubwürdig gewirkt. Dass er bei einer Rückkehr nach Afghanistan mit einer „ernsthaften Bedrohung“ rechnen müsse, sei laut Urteil „unwahrscheinlich“.Lesen Sie auchplus ArtikelDer Schock von MünchenDas hält keine noch so offene Gesellschaft ausplus ArtikelAmokfahrt in MünchenGrüner Betroffenheitsreigen und die Frage: Was spaltet Deutschland wirklich?• plus ArtikelDer Schock von MünchenDas hält keine noch so offene Gesellschaft ausDas hält keine noch so offene Gesellschaft aus• plus ArtikelAmokfahrt in MünchenGrüner Betroffenheitsreigen und die Frage: Was spaltet Deutschland wirklich?Grüner Betroffenheitsreigen und die Frage: Was spaltet Deutschland wirklich?Der Asylbewerber legte laut Urteil zudem ärztliche Atteste vor, wonach er an einer posttraumatischen Belastungsstörung, an einem den Alltag schwer beeinträchtigenden Wiedererleben traumatischer Situationen, an Schlafproblemen und an einer Störung der Impulskontrolle leide.Laut Verwaltungsgericht stammten die Atteste aber aus dem Jahr 2017. Laut eigener Aussage vor Gericht sei er zudem während des Verfahrens nicht wegen psychischer Probleme in Behandlung gewesen. Damit gebe es diesbezüglich auch kein Hindernis für eine Abschiebung nach Afghanistan. Das Verwaltungsgericht bestätigte letztlich die Ablehnung des Asylbescheids.Nach -Informationen war Farhad N. vor der Tat wegen posttraumatischer Störungen und Halluzinationen in medizinischer Behandlung. Die Ermittler gehen aber nicht von einer psychischen Erkrankung zum Zeitpunkt der Tat aus. Es gebe bei dem 24-Jährigen bislang keine Anhaltspunkte auf psychische Probleme, die Auswirkungen auf die Tat gehabt haben könnten, hieß es.Die Landeshauptstadt München erließ im April 2021 einen Duldungsbescheid und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis für den 24-Jährigen. Er hielt sich damit zuletzt rechtmäßig in Deutschland auf.„Er war zum jetzigen Stand der Ermittlungen legal hier“Die Ermittler gehen inzwischen von einer „islamistischen Tatmotivation“ aus. N. habe bei seiner Festnahme „Allahu Akbar“ gerufen und gebetet, sagte die leitende Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann von der Generalstaatsanwaltschaft München.Der Verdächtige habe bei einer Vernehmung gestanden, bewusst in die Teilnehmer der Demonstration am Donnerstag gefahren zu sein. Er habe dafür eine Begründung genannt, die sich als „religiöse Motivation“ zusammenfassen ließe, sagte Tilmann. Weitere Einzelheiten nannte sie nicht. Es gebe zudem bislang keine Belege für Verbindungen zu islamistischen Organisationen wie dem IS. Auch gebe es keine Anhaltspunkte für Helfer oder Mitwisser: „Eines steht fest, bei der Tatausführung war er allein.“Lesen Sie auchplus ArtikelAnschlag in MünchenVom Ladendetektiv zum Amokfahrer – Was über Farhad N. bekannt ist• plus ArtikelAnschlag in MünchenVom Ladendetektiv zum Amokfahrer – Was über Farhad N. bekannt istVom Ladendetektiv zum Amokfahrer – Was über Farhad N. bekannt istDer 24-Jährige habe keine Vorstrafen, sagte sie. Es habe nur einmal in Bayern ein Verfahren wegen Arbeitsamtsbetrugs gegeben. Er habe sich arbeitslos gemeldet, dann eine Tätigkeit begonnen und sich nicht rechtzeitig wieder abgemeldet. Das Verfahren sei gegen eine Geldauflage eingestellt worden, weil es nur ein sehr kurzer Zeitraum gewesen sei. Dies sei das einzige Ermittlungsverfahren in Bayern gewesen, das es gab: „Er war zum jetzigen Stand der Ermittlungen legal hier“, sagte Tilmann. „Er hat in München in einer Mietwohnung gelebt. Er war im Sicherheitsgewerbe als Ladendetektiv tätig.“„Vielleicht bin ich morgen nicht mehr da“, soll der Täter geschrieben habenGuido Limmer, Vizepräsident des bayerischen LKA, erklärte: „Das Ziel der Ermittlungen ist, den Täter und sein Umfeld aufzuhellen.“ Der Verdächtige sei am Donnerstag zwei Stunden verhört worden. Am Freitag soll er einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Der Vorwurf lautet versuchter Mord in derzeit 36 Fällen, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.Sein Handy werde nun ausgewertet, sagte Limmer weiter. Die Kommunikation habe vor allem auf Dari stattgefunden. Dabei sei eine „gewisse islamistische Ausrichtung“ festgestellt worden. Eine konkrete Ankündigung der Tat sei bislang nicht gefunden worden. In einer Chatnachricht habe er sich aber von einem Angehörigen mit den Worten verabschiedet: „Vielleicht bin ich morgen nicht mehr da.“Neue Informationen über die VerletztenDer 24-jährige Verdächtige war am Donnerstag mit einem Auto in eine Demonstration von Gewerkschaftsmitgliedern gefahren. Dabei wurden 36 Menschen verletzt. „Das muss noch keine abschließende Zahl sein“, sagte der Münchner Polizeivizepräsident Christian Huber.Es gebe zwei Schwerstverletzte, darunter ein Kind. Ein zweijähriges Mädchen im Haunerschen Kinderspital befinde sich in kritischem Zustand auf der Intensivstation, hatte ein Sprecher des LMU Klinikums in München zuvor gesagt. Acht Personen seien schwer verletzt, zehn mittelschwer, sagte Huber. Die restlichen Personen seien leicht verletzt.Das Auto, das der Täter für die Attacke nutzte, gehörte nach Behördenangaben ihm. „Es ist auf ihn zugelassen“, sagte LKA-Vizepräsident Limmer. Zwar habe der Wagen ein Rosenheimer Kennzeichen. „Aber es schaut derzeit so aus, dass er das Kennzeichen übernommen hat.“Mehr aus dem Web•

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