Berliner Messerangreifer Shadi S. stach bereits 2022 auf seine Schwester ein

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•Berliner Messerangreifer Shadi S. stach bereits 2022 auf seine Schwester einNach der tödlichen Messerattacke in einem Berliner U-Bahnhof will Innensenatorin Iris Spranger die Messerverbotszonen auf den öffentlichen Nahverkehr ausweiten. Das Problem werde damit nicht gelöst, so Polizeigewerkschafter Rainer Wendt.Am Wochenende hat ein Syrer einen 29-jährigen Deutschen in einer Berliner U-Bahn mit einem Messer tödlich verletzt, bevor er von der Polizei niedergeschossen wurde. liegt die lange Liste der Vorstrafen des Täters Shadi S. vor. Dazu zählt ein brutaler Angriff auf seine eigene Schwester.• 0






Nach dem tödlichen Messerangriff in einem U-Bahnhof in Berlin wird bekannt, dass der syrische Angreifer bei den Behörden bereits mehrfach als Gewalttäter aufgefallen war. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz bestätigte , dass Shadi S. 2023 rechtskräftig vom Landgericht Chemnitz wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war.Dem Urteil zufolge hatte der Mann am 7. Februar 2022 seiner Schwester in deren Wohnung in Chemnitz mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen. Auslöser war ein Streit darüber, dass sie ihm keinen Einblick in ihr Handy gewähren wollte. Die Frau erlitt eine acht Zentimeter lange und vier Zentimeter tiefe Schnittwunde. Anschließend versuchte der Bruder, die Blutung zu stillen.Als die herbeigerufenen Polizeibeamten den Verurteilten aufforderten, die Hände über den Kopf zu nehmen, habe er zu schreien begonnen und sich der anschließenden Fixierung widersetzt. Er trat demnach mit den Füßen in Richtung eines der Beamten und stieß mit seinem Kopf gegen die Hand des Polizisten, wodurch dieser eine Fraktur des Mittelhandknochens erlitt. Außerdem habe er die Beamten mehrfach beleidigt.S. befand sich danach vom 7. Februar bis zum 1. September 2022 in Untersuchungshaft. Er wurde nach seiner Freilassung wieder in Untersuchungshaft genommen, nachdem er bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Chemnitz am 13. Dezember 2022 mehrfach gegenüber den Anwesenden mit massiver Gewaltanwendung gedroht hatte.Lesen Sie auchplus ArtikelZunahme von Angriffen?„Messer, Machete, Stichverletzung“ – Diese Karte will das Ausmaß der Gewalt zeigen• plus ArtikelZunahme von Angriffen?„Messer, Machete, Stichverletzung“ – Diese Karte will das Ausmaß der Gewalt zeigen„Messer, Machete, Stichverletzung“ – Diese Karte will das Ausmaß der Gewalt zeigenAuch in Berlin war Shadi S. mit Straftaten aufgefallen. Vom Amtsgericht Tiergarten wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er die Arbeitsauflage nicht erfüllt habe und bis zuletzt flüchtig gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft Chemnitz beim bewährungsüberwachenden Landgericht Berlin im März 2025 den Erlass eines Sicherungshaftbefehls und den Widerruf der Strafaussetzung beantragt, teilte eine Sprecherin mit.Die Berliner Behörden verzeichnen seit 2020 elf Ermittlungsverfahren gegen Shadi S. und letztlich zwei Verurteilungen. Drei weitere Verurteilungen finden sich durch das Amtsgericht Neuruppin, das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree sowie das Amtsgericht Dresden.Lesen Sie auchRessort:PanoramaAngriff in Berliner U-BahnInnensenatorin will Messerverbotszonen nach tödlicher Attacke auf Nahverkehr ausweiten• Ressort:PanoramaAngriff in Berliner U-BahnInnensenatorin will Messerverbotszonen nach tödlicher Attacke auf Nahverkehr ausweitenInnensenatorin will Messerverbotszonen nach tödlicher Attacke auf Nahverkehr ausweitenIn Berlin wurde gegen S. mehrfach wegen Cannabis-Besitzes und Bedrohung ermittelt. Verurteilt wurde letztlich wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Hier kam es im Dezember 2021 zu einem Urteil zu 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Im Februar 2024 verurteilte ein Gericht S. dann wegen Bedrohung zu 120 Tagessätzen à 15 Euro.Angreifer von Polizei niedergeschossenDer 43-jährige Syrer besaß laut Berliner Staatsanwaltschaft eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 12. Oktober 2025. Nach Angaben der Senatsinnenverwaltung ist er 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Flüchtling anerkannt worden und durfte aus „humanitären Gründen“ in Deutschland bleiben. Regelmäßig soll sein Schutzstatus überprüft worden sein.Am Samstag verletzte der Syrer einen 29-jährigen Deutschen in der U-Bahn mit einem Küchenmesser tödlich. Die Männer sollen zuvor in einem Zug der Linie U12 im Berliner Westen in Streit geraten sein. Warum sie aneinandergerieten, ist nicht bekannt. Das Opfer verließ noch die Bahn auf dem U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz in Charlottenburg, brach auf dem Bahnsteig zusammen und starb trotz Reanimationsversuchen.Der Angreifer wurde wenig später auf der Straße mehrmals von einem Polizisten angeschossen, weil er mit einem Küchenmesser auf mehrere Beamte zugegangen sein soll. Er starb später im Krankenhaus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergab die Obduktion des Syrers, dass er von vier Kugeln getroffen wurde. Zwei Schüsse trafen den Mann in Kniehöhe, jeweils einer am Oberkörper und am Hals, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte.Familie und Freunde trauern um das TodesopferAm Montagnachmittag versammelten sich mehr als 60 Freunde und Bekannte des 29-jährigen Todesopfers am Tatort, um zu trauern, wie die „Bild“ berichtet. Sie legten in dem U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz in Berlin-Charlottenburg Blumen ab und stellten Kerzen auf. Das Opfer arbeitete laut „Bild“ in einem Fitness-Studio in Charlottenburg. Auch das Opfer ist nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft polizeibekannt.Die Freundin des Todesopfers ließ „Bild“ ausrichten: „Er war der schönste, liebste und loyalste Mensch auf dieser . Wie positiv und wundervoll er war. Der beste Mann und Vater, den man sich je hätte wünschen können. Das Beste, das mir je passieren konnte.“ Ein Bekannter sagte der Zeitung: „Er hatte eine harte Kindheit, aber viele Pläne. Am 5. Mai wollte er mit seiner Familie seinen Geburtstag in Thailand feiern.“Mehr aus dem Web•

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